Kurzantwort: Wenn 1&1 Dir eine Preiserhöhung mitteilt, prüfe den neuen Gesamtpreis, den Wirksamkeitstermin und die Belehrung zum Kündigungsrecht in Deinem persönlichen Schreiben. Ein Betrag oder Datum aus einem anderen Kundenvertrag lässt sich nicht auf Deinen Anschluss übertragen. Vergleiche anschließend die vollständigen Kosten des Bleibens und eines Wechsels über denselben Zeitraum.
Stand: 27. September 2026. Die folgenden Zahlen sind ausdrücklich Rechenbeispiele und keine Zusage bestimmter Bestandskundenpreise oder aktueller Wechselangebote.
Was steht in Deiner Mitteilung?
Lege die Änderungsmitteilung, die letzte Rechnung und die Vertragszusammenfassung nebeneinander. Notiere:
- bisherigen und neuen monatlichen Gesamtpreis;
- Beginn der Änderung und Zugangsdatum der Mitteilung;
- weiterlaufende oder auslaufende Rabatte;
- separat berechnete Router, Optionen oder Zusatzverträge;
- genanntes Kündigungsrecht und Kontaktweg.
Die frühere Fassung dieses Artikels nannte den 3. beziehungsweise 9. Oktober und einzelne Tarifpreise pauschal. Maßgeblich ist jedoch Deine individuelle Mitteilung. Prüfe Deine Konditionen im 1&1 Control-Center und in den Vertragsunterlagen.
Wann kommt eine Sonderkündigung infrage?
Bei einer einseitigen Vertragsänderung aufgrund eines in den AGB vorbehaltenen Änderungsrechts sieht § 57 Abs. 1 TKG grundsätzlich eine Kündigung ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten vor. Ausgenommen sind ausschließlich vorteilhafte Änderungen, rein administrative Änderungen ohne negative Auswirkungen und unmittelbar gesetzlich vorgeschriebene Änderungen.
Die Erklärung ist innerhalb von drei Monaten nach Zugang einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Unterrichtung möglich. Das Vertragsende kann frühestens zum Wirksamwerden der Änderung liegen. Der Anbieter muss die Änderung grundsätzlich ein bis zwei Monate vorher auf einem dauerhaften Datenträger ankündigen. Ein von Anfang an vereinbartes Ende eines Rabatts ist nicht automatisch eine solche nachträgliche Vertragsänderung.
Bewahre Mitteilung und Kündigungsnachweis auf. Bei unklarer Belehrung, streitiger Preisanpassung oder abweichender Kündigungsbestätigung kann eine Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung den konkreten Fall prüfen.
Was kostet Bleiben?
Beispiel: Steigt Dein Preis von 29,99 € auf 32,99 €, beträgt die zusätzliche Belastung 3 € monatlich, 36 € in zwölf und 72 € in 24 Monaten. Die gesamten Grundgebühren über 24 Monate betragen bei unverändert 32,99 € aber 791,76 €. Vergleiche diesen Gesamtbetrag mit dem Gesamtbetrag des neuen Vertrags, nicht nur die Erhöhung mit dessen Werbepreis.
Was kostet ein Wechsel wirklich?
Folgendes Beispiel zeigt, warum ein günstiges erstes Jahr wenig über die Gesamtersparnis aussagt. Es handelt sich um angenommene Konditionen für die Rechnung, nicht um ein buchbares Tarifangebot:
| Zeitraum | Bleiben: 32,99 € monatlich | Alternative: 24,99 € für 12 Monate, danach 39,98 €; 9,99 € Anschluss |
|---|---|---|
| Monat 1–12 | 395,88 € | 309,87 € einschließlich Anschluss |
| Monat 13–24 | 395,88 € | 479,76 € |
| 24 Monate insgesamt | 791,76 € | 789,63 € |
Im ersten Jahr beträgt der Unterschied 86,01 €, über zwei Jahre nur 2,13 €. Zusätzliche Routermiete, Versand oder eine Überschneidung beider Verträge können den kleinen Vorteil vollständig aufzehren. Rufnummernmitnahme darf hingegen nicht als zusätzliche Portierungsgebühr berechnet werden.
Ein anderes Angebot kann auch langfristig günstiger sein. Deshalb ist die Rechnung ein Vergleichsverfahren und keine allgemeine Empfehlung, zu bleiben oder jedes Jahr erneut zu wechseln.
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Diese Kosten gehören in Deinen Vergleich
- Grundgebühren: jede Rabattphase und den anschließenden Preis getrennt rechnen;
- Einmalige Kosten: Bereitstellung, Versand und notwendige Hardware;
- Router: Kauf oder Miete einschließlich Kompatibilität mit Anschluss und Anbieter;
- Rabatte: nur anrechnen, wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst;
- Vertragsbindung: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Überschneidung;
- Leistung: Download, Upload, Telefonie und tatsächliche Verfügbarkeit an Deiner Adresse.
Anbieterwechsel und Sonderkündigung abstimmen
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den neuen Anbieter möglichst mit Kündigung und Rufnummernmitnahme zu beauftragen. Bei einer Sonderkündigung solltest Du vorher ausdrücklich klären, wer sie erklärt und wie das bestätigte Vertragsende in den Wechselauftrag eingeht. Ein gewöhnlicher Wechselauftrag erkennt ein Sonderkündigungsrecht nicht automatisch.
- Mitteilung und Fristen prüfen und sichern.
- Verfügbarkeit und Gesamtkosten einer Alternative vergleichen.
- Mit dem neuen Anbieter den Ablauf der Sonderkündigung und den gewünschten Schalttermin abstimmen.
- Kündigung fristgerecht über den vereinbarten Weg erklären und eine Bestätigung mit Enddatum sichern.
- Portierung beauftragen und identische Kundendaten bei beiden Anbietern sicherstellen.
- Bestätigten Schalttermin, Routerzugang und Rückgabe gemieteter Geräte prüfen.
Eine selbst erklärte Kündigung bedeutet nicht automatisch den Verlust der Rufnummer. Laut Bundesnetzagentur kann die Mitnahme grundsätzlich noch bis einen Monat nach Vertragsende beantragt werden; frühzeitige Abstimmung ist trotzdem sinnvoll. Die Portierung ist kostenfrei. Eine unterbrechungsfreie Umschaltung lässt sich durch diesen Artikel nicht garantieren.
Quelle: Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme.
Wann ist Bleiben plausibel?
Wenn Dein Anschluss zuverlässig funktioniert und ein gleichwertiges Angebot nach allen Zusatzkosten kaum günstiger ist, kann Bleiben die passende Entscheidung sein. Frage nach einem konkreten Bestandskundenangebot und prüfe dabei, ob eine neue Mindestlaufzeit entsteht. Vergleiche eine schriftliche Vertragszusammenfassung, bevor Du eine Verlängerung annimmst.
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Philipp Winkelbauer betreibt Tarifbook und beschäftigt sich seit Jahren beruflich mit Onlineprojekten, Webentwicklung und Online-Marketing. Für Tarifbook vergleicht er Angebote aus den Bereichen DSL, Kabel, Glasfaser und Mobilfunk und bereitet sie so auf, dass sich Tarife auch ohne Fachchinesisch einordnen lassen.